
Sicher kennzeichnen mit Brandschutzzeichen
Warum kennzeichnen?
Die
BGV A8 (VBG 125) "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" vom 1. April 1995 legt in § 2
"Begriffbestimmungen" und § 11 "Kennzeichnung" fest: Brandschutzzeichen und Sicherheitszeichen, die Standorte von Feuermelde- und Löscheinrichtungen sowie Materialien und Einrichtungen zur Brandbekämpfung kennzeichnen, sind deutlich und
dauerhaft rot zu kennzeichnen
Womit kennzeichnen?
Unsere langnachleutende Produkte erfüllen die in der DIN 67 510 festgelegten Bestimmungen und erreichen bis zu 80% höhere Leuchtwerte als gefordert. Auch in punkto Brandverhalten sind unsere Produkte nach DIN 53 438-3 Klasse F1 geprüft. Dies gilt sowohl für Kunststoff-, Folien- als auch für Aluminiumprodukte.
Wie kennzeichnen?
Eine Kennzeichnung mit langnachleuchtenden Materialien ist erforderlich, wie der Auszug aus §10 "Erkennbarkeit" der
Bei unzureichender natürlicher Beleuchtung am
Anbringungsort der Sicherheitszeichen muß die Erkennbarkeit durch künstliche Beleuchtung der Sicherheitszeichen sichergestellt werden.
BGV A8 (VBG 125) zeigt:


